Viele Familien starten dieser Tage wieder in den wohlverdienten Jahresurlaub. Wenn Sie diesen im Ausland verbringen, sollten Sie eine private Auslandsreise-Krankenversicherung mit dabei haben.

Denn die Kostenerstattung für eine notwendige Heilbehandlung durch einen Arzt oder im Krankenhaus im Ausland erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen nur innerhalb der EU (plus Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz). Außerdem mit Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden, schweren Erankung vor den Kosten. Die behandelnden Ärzte im Ausland verlangen oftmals sofortige Bezahlung der Behandlung. Auch ein medizinisch erforderlicher oder sinnvoller Rücktransport nach Hause ist mit dieser Versicherung abgedeckt.

Privat Versicherte sollten beachten, dass der Auslandsschutz der Vollversicherung nur bis zu einem Monat gilt. Bei einer längeren Reise muss der Versicherungsschutz unbedingt erweitert werden.

Der Jahrespreis für eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht hoch. Ihren persönlichen Beitrag berechnen sowie Ihre Versicherung beantragen können Sie hier.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Urlaub finden Sie im Urlaubs- und Reiseservice auf der Sparkassen-Homepage.

Einen schönen und erholsamen Urlaub wünscht Ihnen Ihre Sparkasse!