61 Prozent, also knapp zwei Drittel der rund 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland, verzichten Monat für Monat auf bis zu 40 Euro von ihrem Arbeitgeber. So hoch ist laut einer Befragung* der DekaBank der Anteil der Azubis, die auf die Inanspruchnahme von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) verzichtet.

Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. VL sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt überweist, um das langfristige Sparen zu unterstützen. Doch allzu oft werden die möglichen Zuschüsse von Chef und Staat nicht abgerufen – vor allem von Berufsanfängern. Dabei kann sich das Sparen gerade in jungen Jahren lohnen.

Die Höhe des VL-Betrags fällt je nach Berufsgruppe unterschiedlich aus. So erhalten etwa Auszubildende in der Chemiebranche den Maximalbetrag von 40 Euro, während im Öffentlichen Dienst nur 6,65 Euro im Monat überwiesen werden. Zieht man den Durchschnittsbetrag von 20 Euro für die 326 anerkannten Ausbildungsberufe heran, nehmen die Auszubildende monatlich über 18 Millionen Euro nicht in Anspruch. „Dies ist gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht nachvollziehbar“, erklärt Elmar Gaugenrieder, Vermögensaufbauexperte bei der DekaBank. „Junge Menschen sind permanent auf der Suche nach Sparmöglichkeiten, aber geschenktes Geld von ihrem Arbeitgeber nutzen sie nicht.“

Dabei könnten gerade Berufsstarter am meisten von der Förderung profitieren. Denn nach Abzug der Ausgaben – wie für die erste Wohnung, Reisen und notwendige Versicherungen – bleibt meist nur noch wenig finanzieller Spielraum, um zu sparen. „Gerade Auszubildende haben mit dem  Berufsstart einen langen Sparhorizont. Über die Jahre lassen sich beispielsweise mit Aktienfonds ansehnliche Beträge ansparen“, erklärt Gaugenrieder. Dies bestätigen auch die Autoren von Finanztest**. Hier heißt es: „Aus unserer Sicht sind Aktienfondssparpläne am attraktivsten. Sie bieten die höchsten Renditechancen. Die Förderung ist lukrativer als bei den anderen VL-Verträgen.“ Allerdings können sich auch hier Wertschwankungen negativ auf den Wert der Anlage auswirken.

Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro an Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten***. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen. Sind es weniger als 400 Euro, kann der Sparer die VL-Beiträge aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die maximale Förderung zu erhalten. Förderberechtigt sind Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro oder Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.*** Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. „Das Fondssparen, also das Sparen mit Produktivkapital wie Aktien, wird besonders gefördert. Dadurch können Berufsanfänger, die noch viele Jahre bis zur Rente haben, auch die Renditechancen frühzeitig nutzen“, erläutert Gaugenrieder.

Arbeitnehmer, denen der Chef keine VL zahlt, weil das Unternehmen beispielsweise keinem Tarifvertrag angeschlossen ist, können durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Zu dieser Gehaltsumwandlung ist ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Und das ist attraktiv: Sofern Arbeitnehmer unter der bereits oben definierten Einkommensgrenze liegen, kann auch in diesem Fall eine staatliche Förderung gezahlt werden.

Übrigens: Verträge für VL haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren – sechs Jahre lang wird eingezahlt, bis zum Ende des siebten Jahres ein weiteres Jahr ruht das Geld, bevor es ausgezahlt werden kann. Daher sollten Arbeitnehmer nicht warten, bis das siebte Vertragsjahr abgelaufen ist, sondern bereits nach sechs Jahren Einzahlung direkt mit dem nächsten Vertrag beginnen, um sich weiterhin den Zuschuss vom Arbeitgeber und die eventuelle Förderung vom Staat zu sichern. Gerade mit konsequenten Folgeverträgen kann sich durchs Berufserleben ein beträchtliches Vermögen aufbauen lassen.

* Quelle: Alle Daten, soweit nicht anders angegeben, sind von der YouGov Deutschland GmbH bereitgestellt. An der Befragung vom 14.11.2018 – 23.11.2018 nahmen 3.064 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung (Alter 18-75). Die Ergebnisse für Azubis basieren auf 209 befragten Auszubildenden.

**Finanztest 03/2019

*** Steuerdisclaimer: Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2019. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.


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