Die Arbeitnehmersparzulage
Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten staatliche Förderungen zu nutzen. Hierbei spielen Kriterien wie beispielsweise Familienstand und das zu versteuernde Jahreseinkommen eine wichtige Rolle.
Immer öfter gewähren Arbeitgeber auf Grundlage eines Tarifvertrages die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber VL, so haben Sie u.U. die Möglichkeit, Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
Die Höhe der staatlichen Zulage ist unter anderem abhängig von der von Ihnen gewählten Sparvariante.
VL-Bausparen
Fließen Ihre Vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag, so erhalten Sie bei dieser Sparform 9 % Arbeitnehmersparzulage, maximal 43 Euro pro Jahr, geförderter Einzahlungsbetrag max. 470 Euro. Voraussetzung für die volle Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen in Höhe von 17.900 Euro.
Das zusätzliche Bonbon: Die Wohnungsbauprämie
Koppeln Sie Ihre VL-Zahlungen mit zusätzlichen Eigenbeiträgen, so können Sie von der Wohnungsbauprämie profitieren. Auch wenn Sie sich „in jungen Jahren“ noch keine eigenen 4 Wände vorstellen können, so können Sie sich 8,8 % Wohnungsbauprämie auf eine maximale Sparleistung von 512 Euro jährlich sichern, also eine Gesamtprämie von rund 45 Euro jährlich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Prämie ist hierbei, dass Sie als Arbeitnehmer das zu versteuernde Jahreseinkommen von 25.600 Euro nicht überschreiten.
VL-Fondssparen
Alternativ können Sie als Arbeitnehmer Ihre VL auch in einen Wertpapier-Fonds fließen lassen. Hierbei beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 %, maximal 80 Euro pro Jahr, geförderter maximaler Einzahlungsbetrag 400 Euro.
Die genannten Zulagen werden auch anteilig für geringere Sparleistungen gewährt.
Ziel dieser staatlichen Förderung ist es, die Vermögensbildung des Arbeitnehmers zu unterstützen und sicherzustellen. Der Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber als VL bezahlen kann, beträgt 40 Euro im Monat. Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro, so kann es sich für Sie lohnen, den Sparbeitrag privat aufzustocken, damit Sie die volle staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.