Schufa – kurz erklärt

Was bedeutet eigentlich „Schufa“?

Die Schufa Holding AG ist ein privates Unternehmen, das seinen Vertragspartnern wirtschaftlich relevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen übermittelt, um diese vor einem Kreditausfall zu schützen.

Darf die Schufa meine Daten an jeden senden? Und was darf überhaupt alles gesammelt werden?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) darf Daten nur an Unternehmen senden, wenn diese ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft begründen können. Beispielsweise darf somit ein Kreditinstitut anfragen, wenn ein Neukunde ein Girokonto eröffnen will und dieser der Datenabfrage auch zustimmt. Gesammelt werden dürfen neben den Grunddaten – wie Name, Wohnort und Geburtsdatum – nur Daten, die wirtschaftlich relevant sind, also beispielsweise Kontoeröffnungen, Kreditkarten und so weiter…

Die Schufa schützt auf der einen Seite ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen, aber auf der anderen Seite somit auch Verbraucher vor Überschuldung. Vertragsgemäßes Verhalten bei Geschäftsverbindungen mit seinem Kreditinstitut werden bei der Schufa als positives Merkmal gespeichert, eine gute Kontoführung beispielsweise. Auf der anderen Seite wird dafür nicht vertragsgemäßes Verhalten als Negativmerkmal vermerkt. Ein Schufa-Eintrag muss also nichts zwangsläufig etwas schlechtes sein.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Daten dürfen nicht ewig bestehen und werden nach einiger Zeit gelöscht. Der Zeitpunkt der Löschung ist allerdings von der Art der Geschäftsverbindung abhängig: Die Eintragung über ein Girokonto wird nach dessen Auflösung gelöscht, bei Krediten erfolgt die Löschung beispielsweise drei Jahren nach Rückzahlung.

Was passiert, wenn Daten fehlerhaft sind?

Im Bundesdatenschutzgesetz ist geregelt, dass jeder Bundesbürger das Recht besitzt, einmal jährlich die über ihn gespeicherten Daten bei der Schufa einzusehen. Ebenso besteht das Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.



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Eine Publikation der Sparkasse Pforzheim Calw.