Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ist aus der EnergieEinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen. Das GEG ist ein wichtiger Bestandteil der Klima- und Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für nahezu jedes Gebäude, das beheizt oder klimatisiert wird. Vor allem für Wohngebäude, aber auch für gewerbliche Immobilien.
Unabhängig davon, ob eine Sanierungspflicht besteht, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer auf die Energiebilanz Ihres Eigenheims achten. Das spart Energiekosten und ist gut für die Umwelt..
Stichtag 1. Februar 2002
Ob Hauskauf, Erbe oder Schenkung – wechselt die Eigentümerin oder der Eigentümer bei Immobilien, die vor dem Stichtag erbaut sind, ist Nachrüsten oder Austauschen angesagt. Das gilt insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser. Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen und schon vor dem 1.2.2002 darin lebten, sind von der Pflicht ausgenommen.
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug müssen Sie das Gebäude sanieren. Empfohlen wird: Tun Sie mehr, als Vater Staat verlangt. Die Sanierungspflicht zu ignorieren kostet Sie viel Geld: Es erwarten Sie hohe Heizkosten und saftige Bußgelder.
Welche Bereiche sind betroffen?
Austausch der alten Heizung
Ist Ihre Öl- oder Gasheizung älter als 30 Jahre? Betroffen sind viele sogenannte Standard- und Konstanttemperatur-Kessel – nicht aber Niedertemperatur- und Brennwerttechnik. Sie sind unsicher, welcher Kessel bei Ihnen im Keller steht? Gehen Sie auf Ihren Bezirksschornsteinfeger zu. Er führt regelmäßig eine so genannte „Feuerstättenschau“ durch und kennt sich aus.
Dämmung von Rohrleitungen
In ungeheizten Räumen wie beispielsweise dem Keller müssen Heizungs- und Wasserrohre gedämmt werden.
Dämmung des Dachs oder des Dachbodens
Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken. Dabei spielt es keine Rolle ob sie begehbar sind oder nicht. Das heißt, auch Spitzböden und nicht ausgebaute Räume fallen darunter. Allerdings kann auch das darüber liegende Dach nach dem sogenannten „Mindestwärmeschutz“ gedämmt sein.
Kombinieren Sie Ihre Sanierung mit weiteren Maßnahmen
Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen. Berücksichtigen Sie auch weitere Aspekte, wenn Sie eine Sanierung planen: Sorgen Sie beispielsweise beim Tausch von Fenstern und Türen gleichzeitig für mehr Einbruchschutz.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei Ihrer enegetsichen Sanierung!
Das könnte Sie auch interessieren:
Jetzt energetisch Sanieren – So gehen Sie es richtig an!
Was bringt eine energetische Sanierung wirklich?
So wird Ihr Energiesparzuhause gefördert
Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt Blog-Wecker stellen!