In unserem Dreiteiler „Änderungen in 2013“ haben wir im ersten Teil das Thema „Geld und Finanzen“ durchgenommen. Heute können Sie lesen was sich zum Thema „Arbeit und Staat“ alles geändert hat:

Betreuungsgeld und Kita-Plätze

Ab dem 1. August 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder, die jünger als drei Jahre sind. Gleichzeitig wird ein monatliches Betreuungsgeld eingeführt für Eltern, deren Kinder nicht in die Kita gehen. Ab August 2013 soll es zunächst 100 Euro, ab August 2014 dann 150 Euro betragen.

Das Betreuungsgeld kann nach den Plänen auch zur privaten Altersvorsorge und zum Bildungssparen genutzt werden. Dafür gibt es einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro pro Monat.

Vereinfachung beim Elterngeld

Beim Elterngeld gibt es Vereinfachungen für Kinder, die in und nach 2013 geboren werden. Das betrifft die Ermittlung des maßgeblichen Erwerbseinkommens. Die Verwaltung wird entlastet und das kommt auch den Eltern zugute, da Elterngeldanträge künftig einfacher gestellt und schneller bearbeitet werden können.

Praxisgebühr abgeschafft

In 2013 entfällt die Praxisgebühr von 10 Euro. Sie war jeweils beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig.

Mit Minijob bis zu 450 Euro im Monat verdienen

Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte steigt von 400 auf 450 Euro im Monat. Die Grenze bei den sogenannten Midijobs steigt von 800 auf 850 Euro im Monat.

Künftig gibt es überdies eine Rentenversicherungspflicht: Minijobber sollen den Anteil des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Allerdings kann man sich von dieser Pflicht befreien lassen. Für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt eine Übergangsregelung.

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Elektronische Lohnsteuerkarte

Die elektronische Lohnsteuerkarte soll ab Januar schrittweise eingeführt werden. Das neue Verfahren trägt den offiziellen Namen „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM). Er ermöglicht Arbeitgebern die wichtigsten Merkmale zur Versteuerung der Löhne aus einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen.

Arbeitgeber müssen spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum die ELStAM abrufen und anwenden.


Die einzelnen Artikel im Dreiteiler „Änderungen in 2013“:



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