In unserem Dreiteiler „Änderungen in 2013“ haben wir im ersten Teil das Thema „Geld und Finanzen“ und im zweiten Teil das Thema „Arbeit und Staat“ durchgenommen. Heute können Sie lesen was sich sonst noch so alles geändert hat:
Höheres Briefporto
Die Deutsche Post hat ab Januar 2013 das Porto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) von 55 auf 58 Cent erhöht. Der Maxibrief (bis 1.000 Gramm) kostet 20 Cent mehr – 2,40 statt 2,20 Euro.
Alte Briefmarken, die bis zum Jahreswechsel nicht verbraucht werden, behalten ihre Gültigkeit. Bei der Post werden Marken mit den entsprechenden Differenzbeträgen erhältlich sein.
Neues beim Führerschein
Seit Januar 2013 werden neue Führerscheine nur noch mit Befristung ausgegeben. Die Befristung endet nach 15 Jahren und wird dann „rein verwaltungstechnisch“, sprich: ohne erneute Fahrprüfung, verlängert. Bisherige Führerscheine müssen nicht umgetauscht werden. Außerdem ändert sich noch einiges an den Fahrerlaubnisklassen.
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Ab 2013 muss der Energieausweis von Vermietern und Verkäufern aktiv, sprich: nicht erst auf Nachfrage, ausgehändigt werden. Wie diese Vorgabe konkret umgesetzt wird – etwa ob die wichtigsten Angaben des Energieausweises sogar in den Wohnungsanzeigen genannt werden müssen – ist derzeit noch unklar. Dies wird in der künftigen Energieeinsparverordnung festgelegt. Mehr zum Thema „Energiesparen und Förderung“ erhalten Sie hier.
Aus der GEZ-Gebühr wird der Rundfunkbeitrag
Die bisherige GEZ-Gebühr wurde abgeschafft und durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Es gilt das Prinzip: eine Wohnung – ein Beitrag. An der Beitragshöhe von monatlich 17,98 Euro ändert sich zunächst nichts.
Noch keine eigene Wohnung? Wir helfen Ihnen gerne! Hier gibt es dazu weitere Infos.
Fernbus-Linienverkehr
Ab 2013 gibt es im Fernverkehr eine Alternative zur Schiene und zum eigenen Auto: Bus-Unternehmen dürfen Fernlinien anbieten. Die Freigabe soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu mehr Wettbewerb im Fernverkehr und zu günstigeren Ticketpreisen führen.
Neue GEMA-Gebühren
Die GEMA-Gebührenstruktur für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ändert sich. Dabei wird es für kleine Veranstaltungen mit geringem Eintrittsgeld etwas günstiger und für Großveranstaltungen teurer.
Die einzelnen Artikel im Dreiteiler „Änderungen in 2013“:
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