Im ersten Teil unserer „Das erste Kind“-Triologie haben wir über die „Kosten“ erzählt, die ein erstes Kind mit sich bringt.
Im zweiten Teil wenden wir uns nun den „Zuwendungen“ zu:
Mutterschaftsgeld
Während der Schutzfristen vor und nach einer Geburt erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Nettolohn weiter. Einen Teil davon – bis zu 13 € pro Kalendertag – zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber. Privat versicherte Frauen können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 € beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Elterngeld
Ausführliche Informationen zur aktuellen Gesetzeslage enthält die Broschüre „Elterngeld – Elternzeit“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Download bereitsteht.
Kindergeld
Für Kinder zahlt der Staat Kindergeld. Anträge auf Kindergeld nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Gezahlt werden aktuell 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind und für das vierte und jedes weitere Kind 215 €. Weitere Infos gibt’s bei der Arbeitsagentur.
Krankenversicherung für Mütter
Während der 14-Wochen-Schutzfrist sind pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mütter in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert. Wer anschließend Elternzeit nimmt, zahlt als Pflichtversicherte keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen in der Elternzeit den Mindestsatz zu ihrer Krankenversicherung. Die Beiträge zur Privatversicherung müssen während der 14-Wochen-Schutzfrist und der Elternzeit voll weitergezahlt werden.
Krankenvericherung für Kinder
Kinder von gesetzlich Krankenversicherten sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag durch ihre Eltern über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit – erhalten also beispielsweise Medikamente kostenlos.
TIPP: Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung erhalten Sie als Kassenpatient zusätzlich mehr Leistungen im Krankenhaus. Weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen der Sparkasse Pforzheim Calw erhalten Sie hier.