Gelegentlich erwähnen Nachrichtensprecher den Begriff „Basel III“. Dann fragt man sich doch, warum es auf einmal die schweizerische Stadt dreimal gibt und was mit den ersten beiden passiert ist?
Der Begriff „Basel III“ hat nur indirekt mit der bekannten Stadt in der Schweiz zu tun, denn die Stadt ist der Sitz des Ausschusses für Bankenaufsicht, der von den Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet wurde, also den zehn stärksten Wirtschaftsnationen weltweit. Hätten diese damals den Sitz nicht an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel gelegt, sondern an die Europäische Zentralbank in Frankfurt, sprächen wir heute wohl von „Frankfurt III“.
Doch was ist nun die Aufgabe dieses Ausschusses und warum interessiert uns was dort beschlossen wird?
Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses ist die Einführung einheitlicher und hoher Standards in der Bankenregulierung, also die Aufsicht über die Tätigkeiten von Banken im Finanzmarkt. Die Aussagen des Basler Ausschusses werden normalerweise in deutsches Recht übertragen.
Und warum gibt es nun schon Basel III?
Wie alle Gesetze und Richtlinien müssen von Zeit zu Zeit Änderungen vorgenommen werden, um die Verordnungen an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Basel I stammt aus dem Jahre 1988; damals ging es „nur“ darum, wie viel Eigenkapital eine Bank haben muss, denn je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto geringer ist das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit der Bank.
1996 wurde Basel I um weitere Gesetzesbausteine zu Basel II erweitert, welches seit 2007 gültiges Gesetz ist. Das bedeutet nun, dass Kredite mit unterschiedlich viel Eigenkapital hinterlegt sein müssen. Je risikoreicher ein Kredit ist, desto mehr Eigenkapital muss daher bei der Bank als Sicherheit vorhanden sein.
Im Dezember 2010 wurde Basel II noch weiter ergänzt zu Basel III. Diese Verordnung wird ab 2013 schrittweise gültig. Basel III ist somit eine Reaktion auf die weltweite Krise von Bankenkrise von 2008, durch die Verbesserungen der vorangegangenen Verordnungen notwendig wurden. Die Eigenkapitalunterlegung, also die Liquidität, soll weiter erhöht und die Risikodeckung verbessert werden.
Vereinfacht gesagt liegt das Ziel dieser Verbesserung darin, das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit der Banken einzudämmen. Gleichzeitig aber auch eine geminderte Vergabe von Krediten zu verhindern. Dadurch soll auch die Haftung von Bund, Ländern und Kommunen und somit auch die Haftung des Steuerzahlers verringert werden.