Alleinstehend, ohne Kinder, null Verpflichtungen! Immer mehr Menschen leben in „Single-Haushalten“. Verzichten kinderlos Unverheiratete darauf, ihr Erbe per Testament zu regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Mitunter mit ungewollten Folgen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Auch Singles sollten sich damit auseinandersetzen, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Denn es gibt immer etwas zu vererben! Und gerade bei größerem Vermögen sollte man sich dringend mit der Frage nach den möglichen Erben beschäftigen. Möchte man nicht, dass die „böse Tante“ alles erbt, muss ein Testament errichtet werden. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die Eltern, wenn ein Erblasser weder Kinder noch Enkelkinder oder einen Ehepartner hat. Leben Vater und Mutter nicht mehr, erben die Geschwister und deren Nachkommen, also Neffen und Nichten. Die gesetzliche Erbfolge setzt sich fort über Onkel und Tanten bis hin zum Fiskus.
Mit einem Testament die Erbfolge regeln
Um selbst bestimmen zu können, wer Erbe werden soll, ist ein Testament nötig. Wir empfehlen immer die Erstellung einer letztwilligen Verfügung (Erbvertrag bzw. Testament) und deren Beurkundung durch ein Notariat.
Streitigkeiten vermeiden durch Beratung
Das notarielle Testament erstellt der Notar nach den individuellen Wünschen des Erblassers. Der Notar schreibt dessen Willen rechtssicher nieder. Das vermeidet Streit und spart Geld. Denn in der Regel kommt der Erbe – im Gegensatz zum eigenhändigen Testament – ohne kostenpflichtigen Erbschein zum Nachweis seiner Erbenstellung aus.
Geringe Steuerfreibeträge
Besonders tückisch sind für kinderlos Unverheiratete die geringen Erbschaftsteuerfreibeträge. Beispielsweise steht unter Lebensgefährten oder Geschwistern ein Freibetrag von lediglich 20.000 EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung. Noch ein wichtiger Hinweis: Sollten Unverheiratete gemeinsam eine Immobilie anschaffen, so würden beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge die „Schwiegereltern“ als Erben im Grundbuch erscheinen!
Die eigene Stiftung als Alleinerbe
Mit der Einsetzung einer eigenen Stiftung (Gründung im Todesfall oder als Treuhandstiftung zu Lebzeiten schon ab 25.000 € über die Sparkasse) können mehrere Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Zum einen wird das Nachlassvermögen einem Zweck zugeführt, der eben nicht die „böse Tante“ berücksichtigt, sondern gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommt. Zum anderen sind Stiftungen von der Erbschaftsteuer befreit und somit fällt im Vergleich zu Erbschaften an natürliche Personen keine Erbschaftsteuer an.
Das Generationenmanagement der Sparkasse Pforzheim Calw begleitet Sie und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine rechtssichere Umsetzung über ein Notariat bzw. bei der Gründung der eigenen Stiftung.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie an: Jürg Thomas (Tel.: 07231 99-2771) und ich (Manuel Linkenheil, Tel.: 07231 99-2773) freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Jessica Scontrino
4. Mai 2021 — 06:10
Vielen Dank, das freut uns sehr zu lesen! 🙂
Goldstriezl
3. Mai 2021 — 16:03
Lieber Herr Linkheil,
vielen Dank für Ihren informativen Artikel mit Fokus auf den Singles und ihrer Gestaltung des Erbvertrags, bzw. Testament- darüber liest man viel zu selten.
Einen herzlichen Gruss & lieben Dank nochmals!
Wirklich sehr lesenswert!