5. Eine brennende Kerze verursacht einen Brand in meiner Küche, während ich im Garten war. Das übernimmt die Hausratversicherung.
Die meisten Versicherungen übernehmen keine Schäden, bei denen grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dazu zählt z. B. eine Kerze am Adventskranz oder Weihnachtsbaum ohne Beaufsichtigung brennen zu lassen. Weitere bekannte Beispiele hierfür sind: der Antritt der Urlaubsreise, ohne zuvor den Zulaufhahn der Waschmaschine abzusperren oder lediglich die Wohnungstür zuziehen, ohne dabei abzuschließen. Deshalb ist es wichtig, beim Abschluss der Hausratversicherung auf den Einschluss der groben Fahrlässigkeit zu achten.
6. Ich habe meine Brille kaputt gemacht. Den Schaden zahlt die Haftpflicht.
Die eigene Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die man Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zufügt. Somit ist auch die Beschädigung der Brille des Ehepartners vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ebenso sind Schäden an Gegenständen von anderen Angehörigen, beispielsweise Kindern oder andere Personen, die mit in der häuslichen Gemeinschaft leben, ausgeschlossen.
Zu den weiteren Versicherungsirrtümern.
Stand: 2020
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