Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Damit Sie dem Finanzamt keinen Euro zu viel zahlen, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt.
Abgeltungsteuer zurückholen und sparen
25 % Abgeltungsteuer führen Banken automatisch ab. Wer weniger als 15.000 € (Ehepaare: 30.000 €) jährlich verdient, bekommt Teile davon wieder, wenn in der Steuererklärung Zeile 4 der Anlage KAP eine „Günstigerprüfung“ beantragt wird. Das Finanzamt rechnet dann aus, ob Ihr Geldinstitut zuviel gezahlt hat und überweist die Differenz.
Interessant für Rentner und Jugendliche: Wer 2011 ein Einkommen hat, das unter dem Grundfreibetrag von 8.004 € (Ehepaare: 16.008 €) liegt, muss keine Abgeltungsteuer bezahlen. Dazu muss dem Geldinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen. Diese kann man beim Finanzamt beantragen.
Vermögenssicherung für Senioren
Die Anforderungen an die Vermögensanlage sind altersabhängig. Senioren haben andere Bedarfe. Insbesondere bei der steuerlichen Beurteilung von Geldanlagen spielt das eine Rolle: So sind viele Produkte, die durch Verlustvorträge steuermindernd wirken sollen, für Rentner nicht geeignet.
Steuerklassenwahl bei Ehepaaren
Ein Ehepartner arbeitet eine Zeit lang gar nicht oder Teilzeit? Von der richtigen Steuerklassenkombination hängt es ab, ob Sie dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen geben oder jeden Monat weniger Steuern zahlen. Welche Kombination in Ihrem Fall die Beste ist, können Sie hier ermitteln.
Kindergeld ohne Einkommensgrenze
Für das Kindergeld gilt keine Einkommensgrenze mehr: Die Eltern volljähriger Kinder erhalten Kindergeld unabhängig davon, wieviel die Kinder selbst erwirtschaften. Bisher durften Kinder die Einkommensgrenze von 8.004 € pro Jahr nicht überschreiten. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde diese Grenze abgeschafft. Über die Ausnahmen nach Abschluss der ersten Berufsausbildung informiert das Bundesfinanzministerium. Details zur Steuerregelung bei der Unterstützung der Kinder finden Sie hier.
Bleiben Sie dran an unserer Reihe „Steuern sparen“. Im zweiten Teil erfahren Sie weitere interessante Informationen wie zum Beispiel über den Arbeitnehmerpauschbetrag, den Freistellungsauftrag und noch vieles mehr.
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