Im den ersten beiden Teilen unserer „Das erste Kind“-Triologie haben wir über die „Kosten“ und „Zuwendungen“ erzählt, die ein erstes Kind so mit sich bringen.

Im letzten Teil wenden wir uns nun dem Thema „Schutz“ zu:

Schutz für werdende Mütter
Berufstätige Schwangere stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Es enthält wichtige Informationen zu Schutzfristen und Kündigungsschutzregelungen.

Kündigung verboten
Bis vier Monate nach der Entbindung bzw. bis zum Ende der Elternzeit sind Mütter bzw. Väter unkündbar. Falls sie möchten, haben Frauen jedoch das Recht, zum Ende der Mutterschutzfrist zu kündigen. Und das ohne Einhaltung von Fristen.

Vorsorgeuntersuchungen
Für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dürfen Frauen auch während der Arbeitszeit einen Termin vereinbaren, wenn ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal wird für diese Untersuchungen nicht fällig.

Elternzeit
Ausführliche Informationen zur aktuellen Gesetzeslage enthält die Broschüre „Elterngeld – Elternzeit“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Download bereitsteht.

Rundum-Versorgung mit der Zusatz-Krankenversicherung für KinderTIPP: Gesundheit ist das höchste Gut. Ermöglichen Sie Ihrem Kind eine umfangreiche Rundum-Versorgung mit der Zusatz-Krankenversicherung für Kinder.