Das müssen Arbeitnehmer jetzt wissen

Gastronomen, Reiseanbieter, Einzelhändler: Das Coronavirus setzt unzähligen Branchen in Deutschland schwer zu, einige Betriebe mussten die Arbeit bereits einstellen. Viele Unternehmen melden Kurzarbeit an. Was heißt das genau und was müssen Arbeitnehmer jetzt wissen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmer in Deutschland vor Arbeitslosigkeit aufgrund der Corona-Krise schützen.
  • Durch das kurzfristig beschlossene „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz können ab Mitte April mehr Unternehmen Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag die Schwelle bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts, bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.
  • Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt maximal zwölf Monate. Auch Leiharbeiter können Kurzarbeitergeld beziehen.

Was bedeutet Kurzarbeit?

Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zum Beispiel aufgrund von temporären Schließungen in der Corona-Krise vorübergehend kein Gehalt zahlen kann, springt die Agentur für Arbeit ein und zahlt Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Lohnkosten der Arbeitnehmer entlastet. So können Unternehmen ihre Mitarbeiter auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.

Wer beantragt das Kurzarbeitergeld und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Arbeitgeber beantragt die Kurzarbeit, wenn der Arbeitsausfall nicht zu vermeiden ist und der Betrieb alles getan hat, um ihn zu minimieren oder zu beheben. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis (zum Beispiel Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung).
  • Der Arbeitsausfall ist vorübergehender Natur.
  • Betroffenen Beschäftigten darf vor der Kurzarbeit nicht gekündigt worden sein.
  • Der Arbeitsausfall ist erheblich. Mindestens zehn Prozent der Belegschaft wird ihr Bruttogehalt um jeweils mehr als zehn Prozent gekürzt.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall im Laufe des Monats anzeigen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

Was bedeutet das für mein Gehalt?

Bei Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts.

Vereinfachtes Rechenbeispiel:

Verdient der Beschäftigte monatlich 2.000 Euro netto und wird die Arbeitszeit um 50 Prozent gekürzt, so erhält er ein neues Nettogehalt von circa 1.140 Euro. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt in diesem Fall 860 Euro, wovon 60 Prozent den Zuschuss des Arbeitsamtes ausmachen.

Der Arbeitnehmer bekommt also vom Arbeitgeber in diesem Beispiel 1.656 Euro während der Zeit der Kurzarbeit ausgezahlt. Davon bekommt der Arbeitgeber 516 Euro von der Agentur für Arbeit erstattet.

Bei Kurzarbeit null beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent. Das heißt, die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt.

Sie können Ihr Einkommen während der Kurzarbeit auch mithilfe eines Rechners ermitteln: Einkommen berechnen

Kann mein Arbeitgeber bestimmen, wen er in Kurzarbeit oder Zwangsurlaub schickt?

In Betrieben mit Betriebsräten unterliegen die Einführung der Kurzarbeit und die Regelung der Einzelheiten der Mitbestimmung des Betriebsrates. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit müssen alle betroffenen Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen.

Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld beziehen?

Insgesamt können Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld maximal zwölf Monate lang erhalten. Die Dauer kann unter Umständen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Was passiert mit meinem Urlaub oder Überstunden?

Bestehen noch angesammelte Überstunden oder Resturlaub aus dem Vorjahr, sind diese grundsätzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld einzubringen. Erst danach gilt der Arbeitsausfall als unvermeidbar.

Kann mir während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen sind auch während der Kurzarbeit uneingeschränkt zulässig. Die betriebsbedingte Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber zusätzliche oder geänderte Umstände angibt, die über den zunächst angenommenen nur vorübergehenden Arbeitsmangel hinausgehen.   

Darf ich einen Nebenjob ausüben und hinzuverdienen?

Wenn der Arbeitnehmer schon vorher einen Nebenjob hatte, darf er diesen auch weiterhin ausüben, ohne dass der Hinzuverdienst angerechnet wird. Der Nebenjob darf während der Kurzarbeit auch anrechnungsfrei aufgestockt werden.

Aber: Der Nebenjob muss eben schon vor Eintritt der Kurzarbeit ausgeübt worden sein. Wenn der Nebenjob erst während der Kurzarbeit begonnen wird, wird das daraus erzielte Einkommen von der Bundesagentur voll angerechnet.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meine Rente aus?

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Arbeiternehmer weiterhin rentenversichert. Die auf das verminderte Arbeitsentgelt entrichtenden Beiträge leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie üblich gemeinsam. Damit keine Nachteile bei der späteren Rentenhöhe entstehen, werden zusätzlich auf Grundlage von 80 Prozent des Entgeltausfalls Beiträge erbracht, die vom Arbeitgeber alleine getragen werden.

Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.

Quelle: sparkasse.de