Notfallplanung: Vollmachten und Verfügungen

Im dritten Teil und letzten Teil unserer kleinen Blogartikelserie rund um Vorsorge & Erbe widme ich mich dem Thema Vollmachten und Verfügungen. Ich gehe dabei darauf ein, warum es wichtig ist, diese Dokumente zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

General- u. Vorsorgevollmacht

Die notarielle Beurkundung ist für eine Vorsorgevollmacht die ideale Form. Eine beurkundete Vollmacht wird überall anerkannt, da sie besonders rechtssicher ist. Bei der Beurkundung berät der Notar hinsichtlich der für Sie individuell besten Vollmachtslösung, entwirft den Text der Vollmacht und beurkundet diese. Bei der Beurkundung muss der Notar auch von Amts wegen ihre Geschäftsfähigkeit prüfen. Dies ist besonders wichtig, weil die Vollmacht gerade dann zur Geltung kommen soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu handeln. Eine notarielle Vollmacht ist deswegen besonders rechtssicher und wird im Rechtsverkehr allgemein akzeptiert. Für bestimmte Rechtsgeschäfte – z.B. die Aufnahme eines Darlehens, um Pflegekosten vorzufinanzieren, für Immobilienangelegenheiten – schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung sogar vor.

Sorgerechtsverfügung

Viele Eltern glauben, dass das Sorgerecht für ihre Kinder automatisch auf nahe Verwandte übergeht, wenn ihnen etwas passiert. Doch das stimmt nicht immer. Einige Dinge sollten Sie frühzeitig selbst regeln.

Gründe hierfür sind zum Beispiel:

  • Rund 1000 Kinder werden in Deutschland im Jahr zu Vollwaisen.
  • Die Sorgerechtsverfügung der Eltern hilft dem Richter, den am besten geeigneten Vormund für das Kind oder die Kinder zu finden.
  • Bestimmte Formalitäten müssen erfüllt sein, damit das Gericht die Erklärung anerkennen kann.

Es ist das erste Versprechen, das die meisten Eltern ihren Kindern geben: „Ich werde immer für Dich da sein“, flüstern Mamas und Papas ihren Neugeborenen oft noch im Kreißsaal zu. Doch was passiert, wenn sie das Versprechen nicht halten können? Weil die Eltern zum Beispiel bei einem Unfall ums Leben kommen oder krankheitsbedingt länger ausfallen? Diesen Gedanken denken die wenigsten Menschen gerne zu Ende: Wer ist für das Kind oder die Kinder da, wenn man selbst es nicht mehr sein kann? Wenn das Kind evtl. zur Vollwaise geworden ist?

So erfüllen Sie Ihr Versprechen

In Deutschland passiert es relativ selten, dass beide Eltern gleichzeitig oder kurz hintereinander sterben. Trotzdem zählt die Deutsche Rentenversicherung immerhin rund 1000 Kinder, die pro Jahr zu Waisen werden. Meist ist dem Todesfall eine Krankheit vorangegangen, während der noch Zeit war, Vorsorge zu treffen. Doch auch für den unwahrscheinlichen Fall eines Unfalls sollten Eltern vorkehren – nur so können sie das Versprechen, immer für das Kind zu sorgen, auch wirklich erfüllen.

Gibt es eine Regel, auf wen das Sorgerecht übergeht?

Nein, Vormundschaftsgerichte haben keinen Leitfaden, wer die Vormundschaft für Vollwaisen übernimmt. In Deutschland wird häufig angenommen, dies seien automatisch die Taufpaten, ein Großelternpaar oder ein anderer naher Verwandter. Das ist ein Irrtum. Ein Richter wird stets versuchen, die beste Lösung für den Nachwuchs zu finden. Ideal ist es, wenn er sich dabei am Willen der Eltern orientieren kann – dafür muss er diesen Willen aber kennen. Das gilt besonders dann, wenn keine verwandte Person in Frage kommt und deshalb jemand außerhalb der Familie das Sorgerecht erhalten soll.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist die Selbstbestimmung in medizinischen Angelegenheiten.

Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärztinnen und Ärzte Sie nur behandeln, wenn Sie in die Behandlung zuvor eingewilligt haben. Wenn dies jedoch nicht mehr möglich ist, obliegt die Entscheidung darüber, ob eingewilligt wird oder nicht, grundsätzlich einem Vertreter (Betreuer oder Be­vollmächtigter). Sie können diese Entscheidung aber auch vorsorglich in einer Patientenverfügung treffen. Der/die Vertreter/in hat dieser Patientenverfügung dann erforderlichenfalls Geltung zu verschaffen.

Bitte beachten Sie, dass weder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder oder ande­re nahe Angehörige Sie im Falle Ihrer eigenen Einwilligungsunfähigkeit in Gesundheitsangelegenheiten ohne Weiteres vertreten können. Angehörige können vielmehr nur in zwei Fällen stellvertretend für Sie entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind. Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in jeder Phase ihres Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit sie in eine ärztliche Behandlung oder pfle­gerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten (z.B. Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) verbindlich, soweit sie Ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt.

Das Generationenmanagement der Sparkasse Pforzheim Calw begleitet Sie und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine rechtssichere Umsetzung über ein Notariat.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie an: Jürg Thomas (Tel.: 07231 99-2771) und ich (Manuel Linkenheil, Tel.: 07231 99-2773) freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Blogartikel-Serie Vorsorge und Erbe – alle Beiträge:

Teil 1: Als Single benötige ich kein Testament
Teil 2: Mit einem Testament das Vermögen richtig verteilen

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