1. Nach Abschluss der Versicherung habe ich sofort den ganzen Versicherungsschutz.

Nicht bei allen Versicherungen können die Versicherungsnehmer sofort nach Abschluss mit einem Versicherungsschutz rechnen. Oft gelten Wartezeiten oder nach der Laufzeit gestaffelte Erstattungshöchstbeträge, z. B. bei Krankenzusatz- oder Rechtsschutzversicherungen. Wartezeiten von drei Monaten sind oftmals üblich und können bei bestimmten Versicherungen sogar bis zu acht Monate betragen. Die beste Alternative ist, sich rechtzeitig mit dem Absicherungsthema vertraut zu machen.

2. Ich lasse mich scheiden – meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts-und Gerichtskosten.

Bei Rechtsschutzversicherungen sind z. B. vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen und damit auch die Anwalts- und Gerichtskosten etwa im Scheidungs- oder Erbfall. Häufig werden aber die Kosten für einen anwaltlichen Rat bzw. eine anwaltliche Auskunft im Rahmen einer Erstberatung übernommen. Drum prüfe, wer sich bindet…

Zu den weiteren Versicherungsirrtümern.


Stand: 2020


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