3. Mein Kleinkind hat das Auto vom Nachbarn zerkratzt. Den Schaden übernimmt unsere Haftpflicht.

Die Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern oftmals auch dessen Familie. Für Überraschung sorgt häufig, dass Kinder unter sieben Jahren, die Schäden verursachen, nicht haftbar gemacht werden können. Denn Kinder unter sieben Jahren werden als deliktunfähig eingestuft. Zur Absicherung bedarf es einer separaten Klausel in der Haftpflichtversicherung, die diese Problematik ausdrücklich einschließt.

4. Meine private Haftpflichtversicherung ersetzt den Neupreis.

Wenn das zwei Jahre alte Handy einer Freundin durch Sie beschädigt wird und die Haftpflicht den Schaden übernehmen muss, kann es zu Überraschungen kommen. Denn die Erstattung richtet sich nicht nach dem aktuellen Kaufpreis, sondern dem jeweiligen Zeitwert für ein gebrauchtes Gerät in ähnlichem Alter und Zustand vor der Beschädigung. Dies ist häufig problematisch, da sich der Geschädigte von der Versicherungsleistung den Gegenstand nicht neu anschaffen kann.

Zu den weiteren Versicherungsirrtümern.


Stand: 2020


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