Fehler 3:

Den Immobilienwert anhand der Investitionen ermitteln.

Viele Verkäufer bilden die Summe aus Anschaffungswert und Investitionen und glauben so den Preis ermitteln zu können. Doch weit gefehlt. Denn die genannten Faktoren haben damit rein gar nichts zu tun. Was zählt, ist der aktuelle Standard. Die aktuelle Infrastruktur. Die aktuelle Nachfrage. Und nicht, was gestern oder vorgestern war.

TIPP

Ziehen Sie einen Gutachter zu Rate. Er bestimmt den Marktwert Ihrer Immobilie – und Sie bekommen eine ideale Grundlage, Ihren eigenen Preis zu bestimmen.

Der erste Preis zählt!
Als digitaler Immobilienverkäufer haben Sie zwar die Möglichkeit, Ihren Preis je nach Tageslaune anzupassen. Aber Ihr Käuferkreis merkt das. Er sieht, wenn Preise nachträglich gesenkt werden, und zieht seine Schlussfolgerungen daraus – und die sind in den seltensten Fällen positiv. Besser, Sie starten gleich mit einem realistischen Verkaufspreis. Und bleiben dabei.
Denn der erste Preis ist das, was zählt.

„Aber mein Nachbar hat …“
Geschichten von Nachbarschafts-Verkäufen sind im Immobilienverkauf so gängig, wie „Hier können Sie Ihre Träume verwirklichen“ als Überschrift im Exposé. Man munkelt, welchen Preis das Nachbarhaus erzielt hat.

Man erzählt sich, welche Wertsteigerung die Wohnung der Schröders erfahren hat. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Sanierte Häuser mit unsanierten. Beste Lagen mit guter Lage. Und das wärmegedämmte Sahnestück mit dem durchfeuchteten Mittelreihenhaus. Jede Immobilie ist individuell. Und genau so ist auch ihr Preis.

Fehler 4

Die Unterlagen haben noch Zeit!

„Den Energieausweis kann ich ja auch später noch beantragen“.

So oder so ähnlich haben schon viele Verkaufsprojekte geendet. Denn wer die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig zusammensucht, dem fehlt ein zentraler Baustein im Immobilienverkauf, der später nicht mehr eingebaut werden kann.

Tipp

Gehen Sie vor dem Inserieren Ihrer Immobilie unsere Checklisten in diesem Abschnitt durch. Sie werden es nicht bereuen!

Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Energieausweis. Er ist kein „nice-to-have“ sondern eine Pflicht, deren Verletzung bis zu 15.000 Euro Strafe einbringen können. Fehlende oder verzögerte Informationen erzeugen aber auch Misstrauen und können Ihre potenziellen Käufer abschrecken. Was sich durch rechtzeitiges Zusammenstellen der Unterlagen einfach vermeiden lässt.

Tipp

Händigen Sie Kaufinteressenten immer nur Kopien der Unterlagen aus, und niemals die Originale. Die gehen erst beim Verkauf auf den Käufer über. Vom Bauplan bis zur Garantieurkunde. Und dann endgültig.

Hier geht’s zu den einzelnen Blogartikeln:

Zu Fehler 1: Die unrealistische Einschätzung der Verkaufsdauer
Zu Fehler 2: Das mach‘ ich ohne Makler!
Zu Fehler 5: Besichtigung? Nichts leichter, als das!

kler!

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